Anlagenumbau



Energie sparen


> energieparen durch z.B.:
>Wärmerückgewinnungsanlagen
>effizientere Lüfter
>Kältemittelumstellung


Verbot des Kältemittels R22


Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen müssen sich auf aktuelle gesetzliche Änderungen einstellen. So dürfen gemäß der EG-Verordnung 1005/2009 Kältemittel, die wie das weit verbreitete R22 auf teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW) basieren, seit Anfang des Jahres nicht mehr als Frischware in einen Kältemittelkreislauf eingefüllt werden.Infolgedessen stehen den Betreibern drei Möglichkeiten zur Verfügung:

> Austausch des Kältemittels ohne Anlagenumbau
> Retrofit oder Neubau der Anlage
> Einsatz von wieder aufbereitetem Kältemittel

ACHTUNG!

Ab dem 01.01.2015 gilt auch ein Nutzungsverbot von wiederaufbereiteten Kältemitteln


Austausch des Kältemittels


Der Austausch des Kältemittels ist die einfachste und kostengünstigste Lösung. Da es sich jedoch um komplexe Systeme handelt, kann der Austausch nicht ohne weiteres erfolgen. Voraussetzung ist eine Prüfung - diese führen wir gerne aus.

Retrofit versus Neubau


Beim Retrofit werden Teile der Kälteanlage umgebaut und an das neue Kältemittel angepasst. Der Umbau ist in aller Regel von größerem Umfang und lohnt sich nur dort, wo noch mit langen Restlaufzeiten der Anlage geplant wird. Ein Neubau der Kälteanlage verspricht dagegen die größte Effizienz und Anlagenverfügbarkeit.

Gerne möchten wir Sie zu diesem Thema noch umfangreicher beraten und mit Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten besprechen.

Wiederaufbereitung von Kältemittel


Die nächste gesetzliche Frist der erwähnten Verordnung endet am 31.12.2014. Ab diesem Zeitpunkt darf auch recyceltes Kältemittel nicht mehr in Anlagen verwendet werden. Deshalb ist es für den Betrieb Ihrer Kälteanlagen zwingend notwendig diese bereits heute entsprechend an die neuesten gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. In den kommenden vier Jahren ist die Nutzung von Kälteanlagen mit einem hohen Risiko verbunden. Sollte es zu Verlust des Kältemittels kommen, muss die Anlage unplanmäßig umgerüstet bzw. ausgetauscht werden. Dies ist erfahrungsgemäß mit hohen und unnötigen Kosten verbunden.